Altersvorsorge

Die Leistung der Gesetzlichen Rentenversicherung wird in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken. Grund ist unter anderem der demographische Wandel in unserer Gesellschaft. Immer weniger Arbeitnehmer werden immer mehr Rentenbezieher finanzieren müssen (Umlageverfahren). Damit Sie wissen, wie hoch Ihre Rente sein wird, schauen Sie sich das kurze Informationsvideo an. In diesem finden Sie eine Beispielrechnung für die Höhe der staatlichen Rente.

Die Differenz zwischen dem Einkommen im Erwerbsleben und im Ruhestand ist die sogenannte Rentenlücke. Für die Schließung dieser Lücke stehen Ihnen verschiedene Optionen offen. Neben den staatlich geförderten Vertragsarten wie der Riester-Rente können Sie Ihre Vorsorge auch privat gestalten.

Beachten Sie dazu meine regelmäßig angebotenen Vorträge "Altersvorsorge für Einsteiger“ und "Private Altersvorsorge in Deutschland“, in denen ich die Thematik näher beleuchte (Termine hier).

Auf dieser Seite finden Sie erste Anhaltspunkte für eine fundierte Entscheidung, welche Art der Vorsorge für Sie passend ist.

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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente war ursprünglich als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige und Freiberufler gedacht. Dementsprechend gibt es zwischen diesen beiden Formen der Altersvorsorge viele Parallelen.

Da ein Arbeitgeber fehlt, der üblicherweise die Hälfte der Beitragszahlung übernimmt, kann der Beitrag zur Rürup-Rente in größerem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Trotz der anfänglichen Intention können auch andere Personen, die nicht selbstständig oder freiberuflich aktiv, sind diese Art der Vorsorge in Anspruch nehmen.


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben

  • Beiträge steuerlich absetzbar

  • beachten Sie die Höchstbeiträge


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand

  • nachgelagerte Besteuerung

  • persönlicher Steuersatz (nach Höhe des Einkommens)


Auszahlungsform

  • monatliche Rente


Zugriff auf das Kapital

  • nicht möglich


Riester-Rente

Mit der Riester-Rente fördert der Staat über Zulagen und/oder Steuervorteile die private Altersvorsorge. In erster Linie gilt dies für rentenversicherungspflichtige Personen. Unter Umständen können weitere Personengruppen indirekt eine Berechtigung zum Abschluss dieser Vorsorge erlangen. Die Besonderheit bei dieser Anlageform ist die garantierte Auszahlung mindestens in Höhe der Beiträge (abzüglich der Vertragskosten).

Beachten Sie, dass eine mögliche Steuerersparnis mit den Zulagen verrechnet wird und Sie einen Mindestbeitrag für die volle Zulagenhöhe entrichten müssen.


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben

  • Beiträge (teilweise) steuerlich absetzbar

  • Zulagen (z.B. für Kinder)


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand

  • nachgelagerte Besteuerung

  • persönlicher Steuersatz (nach Einkommenshöhe)


Auszahlungsform

  • monatliche Rente

  • Kapitalauszahlung von maximal 30% des angesparten Vermögens


Zugriff auf das Kapital

  • möglich, jedoch führt dies zum Verlust der Zulagen


Betriebliche Altersversorgung

Über die betriebliche Altersversorgung (BAV) bauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber ein zusätzliches Renteneinkommen auf. Die Beiträge werden aus Ihrem Bruttogehalt abgeführt. Somit verringern sich Ihre Sozial- und Steuerbeiträge. Der Arbeitgeber kann Ihnen Zuschüsse gewähren (ist jedoch nicht dazu verpflichtet).

Die BAV kann über verschiedene Vertragsformen durchgeführt werden. Welche Form gewählt wird, liegt in erster Linie im Ermessen des Arbeitgebers. Jede Form hat ihre eigenen Besonderheiten und sollte im Vorfeld intensiv geprüft werden. Gerade in Bezug auf eventuelle Wechsel des Arbeitgebers ist hier besondere Sorgfalt notwendig.


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben

  • Steuerersparnis über verringerten Bruttolohn

  • Ersparnis bei Sozialbeiträgen über verringerten Bruttolohn

  • ggf. Zuschüsse des Arbeitgebers


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand

  • Ertragsanteilsbesteuerung (bei monatlicher Rente)

  • persönlicher Steuersatz (nach Einkommenshöhe)

  • SV-Beiträge ebenfalls nach Einkommenshöhe

  • eine Kapitalauszahlung gilt ebenfalls als reguläres Einkommen


Auszahlungsform

  • monatliche Rente

  • Kapitalauszahlung von maximal 30% des angesparten Vermögens


Zugriff auf das Kapital

  • abhängig von der Vertragsform

Private Altersvorsorge

Mit der privaten Altersvorsorge sind Sie in Ihrer Wahl der Anlage und Vertragsart frei und ungebunden.


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben

  • keine Förderung


Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand

  • Ertragsanteilsbesteuerung (bei monatlicher Rente)

  • Steuerersparnis bei Kapitalauszahlung (ca. 50%)


Auszahlungsform

  • monatliche Rente

  • Kapitalauszahlung

  • Kombination aus beiden Varianten möglich


Zugriff auf das Kapital

  • jederzeit möglich

Weitere Möglichkeiten

Die zuvor genannten Möglichkeiten entsprechen der klassischen Altersvorsorge über einen Versicherungsvertrag. Jedoch können Sie fernab dieser Form auch andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen.

Beispiele

  • Aktien/Fonds/ETFs

  • Immobilien

  • Lebensversicherungen

  • Wertgegenstände wie z.B. Oldtimer, Kunstgegenstände oder Schmuck

Selbstverständlich ist eine Kombination mehrerer Optionen möglich. Je nach Ihrer persönlichen Situation, Präferenz und Ihres Wissensstandes besprechen wir gemeinsam Ihren Fahrplan für den Vermögensaufbau.

Gerade letztgenannte Möglichkeit erfordert sehr detaillierte Kenntnisse über den jeweiligen Spezialmarkt. Für mehr Informationen schauen Sie in den Bereich Alternative Kapitalanlagen.

Für die klassischen Kapitalanlagen finden Sie weitere Informationen hier.