Die Leistung der Gesetzlichen Rentenversicherung wird in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken. Grund ist unter anderem der demographische Wandel in unserer Gesellschaft. Immer weniger Arbeitnehmer werden immer mehr Rentenbezieher finanzieren müssen (Umlageverfahren). Damit Sie wissen, wie hoch Ihre Rente sein wird, schauen Sie sich das kurze Informationsvideo an. In diesem finden Sie eine Beispielrechnung für die Höhe der staatlichen Rente.
Die Differenz zwischen dem Einkommen im Erwerbsleben und im Ruhestand ist die sogenannte Rentenlücke. Für die Schließung dieser Lücke stehen Ihnen verschiedene Optionen offen. Neben den staatlich geförderten Vertragsarten wie der Riester-Rente können Sie Ihre Vorsorge auch privat gestalten.
Beachten Sie dazu meine regelmäßig angebotenen Vorträge "Altersvorsorge für Einsteiger“ und "Private Altersvorsorge in Deutschland“, in denen ich die Thematik näher beleuchte (Termine hier).
Auf dieser Seite finden Sie erste Anhaltspunkte für eine fundierte Entscheidung, welche Art der Vorsorge für Sie passend ist.
Die Rürup-Rente war ursprünglich als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige und Freiberufler gedacht. Dementsprechend gibt es zwischen diesen beiden Formen der Altersvorsorge viele Parallelen.
Da ein Arbeitgeber fehlt, der üblicherweise die Hälfte der Beitragszahlung übernimmt, kann der Beitrag zur Rürup-Rente in größerem Maße steuerlich geltend gemacht werden. Trotz der anfänglichen Intention können auch andere Personen, die nicht selbstständig oder freiberuflich aktiv, sind diese Art der Vorsorge in Anspruch nehmen.
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben
Beiträge steuerlich absetzbar
beachten Sie die Höchstbeiträge
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand
nachgelagerte Besteuerung
persönlicher Steuersatz (nach Höhe des Einkommens)
Auszahlungsform
monatliche Rente
Zugriff auf das Kapital
nicht möglich
Mit der Riester-Rente fördert der Staat über Zulagen und/oder Steuervorteile die private Altersvorsorge. In erster Linie gilt dies für rentenversicherungspflichtige Personen. Unter Umständen können weitere Personengruppen indirekt eine Berechtigung zum Abschluss dieser Vorsorge erlangen. Die Besonderheit bei dieser Anlageform ist die garantierte Auszahlung mindestens in Höhe der Beiträge (abzüglich der Vertragskosten).
Beachten Sie, dass eine mögliche Steuerersparnis mit den Zulagen verrechnet wird und Sie einen Mindestbeitrag für die volle Zulagenhöhe entrichten müssen.
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben
Beiträge (teilweise) steuerlich absetzbar
Zulagen (z.B. für Kinder)
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand
nachgelagerte Besteuerung
persönlicher Steuersatz (nach Einkommenshöhe)
Auszahlungsform
monatliche Rente
Kapitalauszahlung von maximal 30% des angesparten Vermögens
Zugriff auf das Kapital
möglich, jedoch führt dies zum Verlust der Zulagen
Über die betriebliche Altersversorgung (BAV) bauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber ein zusätzliches Renteneinkommen auf. Die Beiträge werden aus Ihrem Bruttogehalt abgeführt. Somit verringern sich Ihre Sozial- und Steuerbeiträge. Der Arbeitgeber kann Ihnen Zuschüsse gewähren (ist jedoch nicht dazu verpflichtet).
Die BAV kann über verschiedene Vertragsformen durchgeführt werden. Welche Form gewählt wird, liegt in erster Linie im Ermessen des Arbeitgebers. Jede Form hat ihre eigenen Besonderheiten und sollte im Vorfeld intensiv geprüft werden. Gerade in Bezug auf eventuelle Wechsel des Arbeitgebers ist hier besondere Sorgfalt notwendig.
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben
Steuerersparnis über verringerten Bruttolohn
Ersparnis bei Sozialbeiträgen über verringerten Bruttolohn
ggf. Zuschüsse des Arbeitgebers
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand
Ertragsanteilsbesteuerung (bei monatlicher Rente)
persönlicher Steuersatz (nach Einkommenshöhe)
SV-Beiträge ebenfalls nach Einkommenshöhe
eine Kapitalauszahlung gilt ebenfalls als reguläres Einkommen
Auszahlungsform
monatliche Rente
Kapitalauszahlung von maximal 30% des angesparten Vermögens
Zugriff auf das Kapital
abhängig von der Vertragsform
Mit der privaten Altersvorsorge sind Sie in Ihrer Wahl der Anlage und Vertragsart frei und ungebunden.
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Erwerbsleben
keine Förderung
Steuern/Sozialversicherung/Zuschüsse im Ruhestand
Ertragsanteilsbesteuerung (bei monatlicher Rente)
Steuerersparnis bei Kapitalauszahlung (ca. 50%)
Auszahlungsform
monatliche Rente
Kapitalauszahlung
Kombination aus beiden Varianten möglich
Zugriff auf das Kapital
jederzeit möglich
Die zuvor genannten Möglichkeiten entsprechen der klassischen Altersvorsorge über einen Versicherungsvertrag. Jedoch können Sie fernab dieser Form auch andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen.
Beispiele
Aktien/Fonds/ETFs
Immobilien
Lebensversicherungen
Wertgegenstände wie z.B. Oldtimer, Kunstgegenstände oder Schmuck
Selbstverständlich ist eine Kombination mehrerer Optionen möglich. Je nach Ihrer persönlichen Situation, Präferenz und Ihres Wissensstandes besprechen wir gemeinsam Ihren Fahrplan für den Vermögensaufbau.
Gerade letztgenannte Möglichkeit erfordert sehr detaillierte Kenntnisse über den jeweiligen Spezialmarkt. Für mehr Informationen schauen Sie in den Bereich Alternative Kapitalanlagen.
Für die klassischen Kapitalanlagen finden Sie weitere Informationen hier.